Downloads
wichtige Informationen, Formulare und Anträge
Bitte den Antrag ausgefüllt bei der entsprechenden Klassenlehrkraft (bis zu zwei Tage) oder bei der Schulleitung (mehr als zwei Tage oder vor/nach den Schulferien) abgeben!
(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
- Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (u.a. Zuckerfest und Opferfest)
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind
- wichtiger persönlicher Grund; insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel
(Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW) §4 Beurlaubung)
Kranke Kinder müssen spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schul-App gemeldet werden, da sie sonst unentschuldigt fehlen.
Das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung ist nicht mehr erforderlich. Bitte geben Sie für den Sport- und Schwimmunterricht weiterhin eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn ihr Kind nicht teilnehmen kann.
