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Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht (hier klicken)
Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW) §4 Beurlaubung:
(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
- Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (u.a. Zuckerfest und Opferfest)
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind
- wichtiger persönlicher Grund; insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel
StayInformed (Schul-App)
Anleitung zur Krankmeldung / Meldung der Abwesenheit von Kindern über die App (hier klicken)
Kranke Kinder müssen spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schul-App gemeldet werden, da sie sonst unentschuldigt fehlen. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Krankheitstag in der Schule abgegeben werden.